| 1.2 Alle
mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch
getroffenen Vereinbarung werden erst in Schriftform
gültig.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und verpflichten
nicht zur Auftragsannahme.
3. Lieferzeiten
3.1 Die jeweiligen Lieferzeiten unserer Produkte sind
bei der Auftragsannahme vermerkt. Die Lieferzeiten beginnen
ab Auftragsklarheit, diese beinhaltet: Eingang verwertbarer
grafischer Vorlagen in den vereinbarten Dateiformaten,
Freigabe der Beschriftung durch den Kunden, Eingang
der Anzahlung. Soweit in der Auftragsannahme nicht anders
vermerkt, sind die Lieferfristen unverbindlich.
3.2 Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, so ist
der Besteller berechtigt, eine Nachfrist von 6 Wochen
zu setzen. Bei Nichterfüllung der Lieferung innerhalb
dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Bei höherer Gewalt tritt die Nachfrist erst
nach Wegfall dieser in Kraft. Zu höherer Gewalt
zählen u.a. Streiks, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen
und Stockungen in An- und Ablieferung, auch im Bereich
unserer Zulieferer.
3.4 Teillieferungen sind gestattet und gelten als in
sich abgeschlossene Geschäfte.
4. Lieferung und Montage
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des
Bestellers. Fehlen weitere Angaben des Bestellers, so
liefern wir nach unserem Ermessen auf bestem und billigstem
Wege. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Dies gilt auch für Garantiefälle und bei Montageaufträgen
bei denen das Produkt vom Monteur angeliefert wird.
4.2 Die Firma BERLINZEPPELIN führt Montagearbeiten
nur an produktbezogener Seite durch. Die Vorbereitung
des Montageortes mit Aufhängepunkten/Verankerungen
liegt in der Verantwortung und / oder erfolgt auf Gefahr
und Genehmigungspflicht des Bestellers.
5. Genehmigungen und Stückprüfungen
5.1. Die Einholung und Erfüllung ggf. notwendiger
Genehmigungen und Stückprüfungen für
den Einsatz von BERLINZEPPELIN Luftwerbesystemen obliegt
dem Besteller. Wird BERLINZEPPELIN mit der Einholung
dieser Genehmigungen und Stückprüfungen beauftragt,
so sind vom Besteller alle notwendigen Unterlagen und
Informationen fristgerecht bereitzustellen. Bestehende
Kaufverträge werden durch Erlaß oder Nichterlaß
beantragter Genehmigungen und Stückprüfungen
nicht berührt.
6. Preise, Konditionen und Stornierungen
6.3 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
und bis Eingang auf unsere Konten im Eigentum des Versenders.
6.4 Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen
wird der Auftrag nur gegen eine Vorauszahlung bis 75
% des Rechnungsbetrages angenommen und durchgeführt.
6.5 Stornierungen sind binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung
möglich. In diesem Fall werden 50% Stornogebühr
fällig. Bei Sonderanfertigungen, Eillieferungen
sowie Heliumbestellungen können wir Stornierungen
leider nicht akzeptieren.
7. Gewährleistung
7.1. Die Garantiezeiten unserer Produkte werden jeweils
bei Angebotserstellung genannt. Ansonsten gilt die Rechtsprechung
nach HGB.
7.2 Transportschäden sind unmittelbar gegenüber
dem Frachtführer geltend zu machen und ggf. zu
dokumentieren.
7.3 Die Lieferungen sind sofort auf Vollständigkeit
und Mängel zu überprüfen. Mängel,
Minder- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 10
Tagen bei uns zu reklamieren.
7.4 Fehlerhafte Ware ist frei an uns zur Prüfung
zurückzusenden. ergibt die Prüfung Herstellungs-
oder Materialfehler, so leisten wir nach unserem Ermessen
Ersatz, Nachbesserung oder Gutschrift.
7.5 Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz
jeglicher Art, bestehen darüber hinaus nicht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung resultierenden
Forderungen unser Eigentum, auch bei eventueller Weiterveräußerung
durch den Abnehmer an Dritte.
9. Kennzeichnung
9.1 Eine Weiterverarbeitung oder Modifikation unserer
Waren, sowie das Entfernen, Ändern oder Anbringen
neuer Typenschilder und/ oder Produktbezeichnungen oder
sonstiger Zeichen, die als Ursprungszeichen des Bestellers
anzusehen sind, sind unzulässig und werden als
Verstoß gegen das Markengesetz strafrechtlich
verfolgt.
10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Vertrag, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Verzug, unerlaubter Handlung,
höherer Gewalt und aus Vandalismus sind sowohl
gegen uns als auch gegen unsere Händler und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen. |